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Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e.V. |
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MitgliedschaftOrdentliche Mitglieder können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Studierende können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. In der asp kann als persönliches Mitglied aufgenommen werden, wer sich durch wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Sportpsychologie in Forschung und Lehre oder Anwendung ausgewiesen hat. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme eines neuen persönlichen Mitglieds bedarf der Befürwortung von zwei Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft. Die Aufnahme gilt als erfolgt, sobald die/der 1. Vorsitzende dies der/dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt hat.
Bankverbindung der aspArbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in der BRDKonto-Nr.: 1902494218 BLZ: 37050198 Sparkasse KölnBonn |
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Impressum - Kontakt | ![]() |
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